AGB

  1. Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der Unger Brandschutz GmbH liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber und Vertragspartner, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
  2. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
  3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ohne unsere Zustimmung ist unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Vertragspartner uns unverzüglich und vollständig zu benachrichtigen. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, sind wir ohne Nachfrist berechtigt, durch einseitige Erklärung das Besitzrecht des Vertragspartners zu beenden und Rückgabe zu verlangen. Mit Zahlungseinstellung und/oder dem Insolvenzantrag erlöschen alle angeführte Rechte des Vertragspartners.
  4. Alle erbrachten Leistungen (Rechnungen) sind innerhalb 14 Tagen ohne Skontoabzug auf das Konto der Unger Brandschutz GmbH zu begleichen.
  5. Die Firma Unger Brandschutz GmbH haftet – außer bei wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind.
  6. Der Vertragspartner kann gegenüber von Forderungen der Firma Unger Brandschutz GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Der Vertragspartner darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
  7. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Firma Unger Brandschutz GmbH.
  8. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
  9. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsparteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
  10. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.